Bitte nur nüchtern ans Steuer – Prüfung von beweis-sicheren Atemalkohol-Messgeräten
Nach einem feuchtfröhlichen Sommerabend im Biergarten mit Alkoholgenuss sollte man sich seiner guten Vorsätze besinnen und auf keinen Fall mit dem eigenen Auto nach Hause fahren. Das kommt der Gesundheit zugute und hat insbesondere den Vorteil, nicht Gefahr zu laufen, bei einer Alkoholkontrolle der Polizei seine Fahrerlaubnis einzubüßen. Die von der Polizei bei diesen Kontrollen verwendeten Atemalkoholgeräte sind genormt, und zwar in der Reihe DIN VDE 0405 (VDE 0405).
Die Normenreihe ist auf die Messung der Atemalkoholkonzentration zur quantitativen Beurteilung des Alkoholisierungsgrades von Personen anwendbar. Sie berücksichtigt die internationalen Empfehlungen der Organisation Internationale de Métrologie Légale (OIML R 126) für beweissichere Atemalkohol-Messgeräte und enthält neben den gerätetechnischen Anforderungen verfahrenstechnische Festlegungen nach dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes über die Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse.
Die Normen der Reihe DIN VDE 0405 (VDE 0405) enthalten Festlegungen über die Messgröße der Atemalkoholkonzentration, jedoch keine Angaben über Grenzwerte, die gesetzlichen Regelungen, Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften vorbehalten ist.
Der Teil 4 der Normenreihe wurde jetzt überarbeitet und neu herausgegeben. Die in ihm enthaltenen Festlegungen für Atemalkohol-Messgeräte regeln in erster Linie die Durchführung der Atemalkoholmessungen bei amtlichen Überwachungsaufgaben. Er enthält Anforderungen an Einrichtungen zur Prüfung von beweissicheren Messgeräten mit Prüfgas. Mit diesen Prüfungen wird die Kontinuität der Beweissicherheit bei der Ermittlung der Atemalkoholkonzentration sichergestellt.