Sicherheit mit an Bord – Kinderwagen und Kindersportwagen

Bei der Erstausstattung fürs Baby müssen werdende Eltern an vieles denken, unter anderem an den Kinderwagen. Soll er doch möglichst schick aussehen und hervorragende Funktionen haben. Nur sollten Eltern auf keinen Fall die Sicherheit des Wagens aus den Augen verlieren.

Die Auswahl des richtigen Kinderwagens sollte gut überlegt sein. Neben der Art des Wagens sind Qualität, Stabilität und Zuverlässigkeit sehr wichtig. Zu den Voraussetzungen für die Stabilität gehört eine möglichst breite Spurweite. Allerdings muss man sich auch gut überlegen, wo man mit dem Kinderwagen unterwegs sein will. Denn in schmalen Gängen, zum Beispiel an der Supermarktkasse, ist mit einem zu breiten Wagen kein Durchkommen. Auch sollte die Feststellbremse leicht zu bedienen und generell zugänglich sein.

Normungstechnisch werden Kinderwagen in DIN EN 1888-1 und -2 behandelt. Teil 1 ist auf Kinderwagen und Kindersportwagen für die Beförderung eines Kindes oder mehrerer Kinder bis jeweils 15 kg und bis zu 20 kg für eine integrierte Plattform, auf der ein Kind stehen kann, anzuwenden. Teil 1 behandelt unter anderem Gefährdungen bei der Benutzung des Wagens durch Einklemmen und durch sich bewegende Teile, Prüfverfahren für die Feststellbremse sowie die Standsicherheit des Wagens. Teil 2 gilt für schwerere Kinder, das heißt für Kinder bis 22 kg. Es ist geplant, die Norm DIN EN 1888 um den Teil 3 über Kinderwagen für den Laufsport und den Teil 4 über Sitze, Bänke und ähnliche Komponenten für Kinderwagen zu erweitern.

DIN EN 1888-1:2019-05 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Transportmittel auf Rädern für Kinder – Teil 1: Kinderwagen und Kindersportwagen“

DIN EN 1888-2:2019-05 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Transportmittel auf Rädern für Kinder – Teil 2: Kindersportwagen für Kinder über 15 kg bis zu 22 kg“